Kleine Anfrage „Begegnungsflächen in Greifswald“

Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Han Thoms

Hier geht's zur Anfrage.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder,

 

Bezüglich der öffentlichen Begegnungsorte in Greifswald möchten wir folgende Fragen stellen:

 

 

 

 

 

 

  1. Welche Spielplätze befinden sich im Eigentum der Stadt Greifswald?
  2. Befinden sich folgende Flächen im Eigentum der Stadt Greifswald:
    1. die Wiesenfläche Ecke Apfelweg/Kirschweg,
    2. die Wiesenfläche gegenüber der Karl-Krull Grundschule (Dreieck Lange Reihe, Franz-Mehring-Straße, Pestalozzistraße),
    3. die Wiesenfläche am Schießwall/ Schützenstraße (zwischen Mühlentor und Friedrich-Löffler-Straße),
    4. Wiesenfläche hinter der Makarenkostraße 33a bis 40b,
    5. und Wiesenfläche Bleichstraße/ Martin Andersen-Nexö-Platz (Parkplatz/Staatl. Schulamt) der Stadt Greifswald?
  3. Eignen sich o.g. Flächen für den Bau öffentlicher Spielplätze? Wenn nein, aus welchen Gründen?
  4. Gibt es zurzeit Pläne über den Bau weiterer Skateparks in Greifswald?
  5. Gibt es derzeit Pläne über die Zurverfügungstellung weiterer öffentlicher Baufronten für legale Graffiti Art, insbesondere in Schönwalde I, Schönwalde II und in dem Ostseeviertel?
  6. Gibt es derzeit Pläne über den Bau weiterer Basketballplätze in Greifswald?
  7. Gibt es derzeit Pläne über den Bau von überdachten Sitzmöglichkeiten auf städtischen Flächen?

 

Kleine Anfrage "Bettensteuer"

Robert Gabel

UPDATE: Die Kleine Anfrage wurde beantwortet - Die Antwort findet ihr hier.

Text der Anfrage

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder,


2022 beschloss die Stadt Greifswald die Einführung einer Bettensteuer. Diese
gilt seit April 2023. Diesbezüglich möchten wir folgende Fragen stellen:

  1. Wie viele Beherbergungsbetriebe, die nach der Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer steuerpflichtig sind, sind in der UHGW registriert? Wie viele Beherbergungsbetriebe, die ebenfalls steuerpflichtig wären, sind schätzungsweise nicht registriert (z.B. airbnb)?
  2. Wie viele Beherbergungsbetriebe wurden schriftlich über ihre Steuerpflicht informiert? Wurde über Internetportale oder andere Medien recherchiert, welche Beherbergungsbetriebe es gibt?
  3. Wie entwickelten sich die Übernachtungszahlen Greifswalds im Vergleich zu den Vorjahren und zu vergleichbaren Städten?

Kleine Anfrage „Kosten städtischer Parkflächen“

Hannes Thoms

Die kleine Anfrage wurde beantwortet: Die Antwort findet ihr hier.

Entwurf der Anfrage

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder,

In Bezug auf die Instandhaltung städtischer Flächen für das Anwohner*innenparken
möchten wir folgende Fragen stellen:

 

  • Welche Kosten wendet die Stadt Greifswald jährlich für die Instandhaltung ihrer Flächen für das Anwohner*innenparken auf?
  • Wie hoch sind die Kosten hierbei für einen durchschnittlichen Parkplatz?
  • Ist bekannt, ob die durchschnittlichen Instandhaltungskosten in unterschiedlichen Stadtteilen voneinander abweichen?
  • Mit welchen Einkünften für die Stadt ist jeweils mit einer Parkgebührenordnung zu rechnen, die die Kosten eines Parkausweises auf 30€/75€/90€/150€ festlegt?

Kleine Anfrage „Umsetzung Beschluss Verkehrskonzept Innenstadt“

Hannes Thoms

Update: Die Kleine Anfrage wurde beantwortet. Die Antwort findet ihr hier.

 

Entwurf der Anfrage

 

Auf der Sitzung der Bürgerschaft am 13.12.2021 wurde der Beschluss „Verkehrskonzept Innenstadt“ gefasst. Das Konzept unterscheidet in priorisierte und nichtpriorisierte Projekte und gibt Umsetzungszeiträume von „Kurzfristig“ (0-2 Jahre) bis zu „Daueraufgabe“ vor.
Dazu stellen sich nun folgende Fragen:

  • Welche Rolle spielen Priorisierung und Umsetzungszeiträume für die Umsetzung der Projekte?
  • Welche Projekte sind bereits umgesetzt worden?
  • Welche Projekte werden momentan bearbeitet?
  • Bei welchen Projekten hat eine Umsetzung noch nicht begonnen und aus welchen Gründen ist dies der Fall?
  • Welche Projekte des Konzepts sollen als nächstes umgesetzt werden?
  • Für das Leitprojekt B „Fahrradstraßenring“ liegen jeweils Priorität und eine kurzfristige Umsetzung vor. Wie ist der Entwicklungsstand dieses Projektes.
  • Wann ist die vollständige Umsetzung des Leitprojekts B „Fahrradstraßenring“ vorgesehen?
  •  Falls mit der Umsetzung des Leitprojekts B „Fahrradstraßenring“ noch nicht begonnen wurde: Wann ist der Beginn der Umsetzung vorgesehen?
     

Kleine Anfrage „Fördertopf des Kulturamtes“

Hannes Thoms

Entwurf der Anfrage

Die Stadt Greifswald fördert Kunst und Kultur für ihre Bürger*innen durch Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung sowie durch finanzielle Zuwendung. Eine finanzielle Unterstützung können Vereine und Initiativen beim Amt für Bildung, Kultur und Sport beantragen.
Dazu stellen sich nun folgende Fragen:

  • Auf welche Summe beliefen sich die beantragten Gelder in den Jahren 2018 bis 2023?
  • Listen Sie, wenn möglich und im Arbeitsaufwand vertretbar, bitte die Einzelbeträge der Förderungen auf.
    • Sollte eine Auflistung der Einzelbeträge nicht möglich sein: Welcher Betrag wurde in jedem Jahr durchschnittlich an eine*n Antragsteller*in ausgezahlt?
    •  Sollte eine Auflistung der Einzelbeträge nicht möglich sein: Was ist die höchste bzw. niedrigste Summe, mit der in jedem Jahr ein*e Antragsteller*in bezuschusst wurde?
  • Zu welchem Datum war die Fördermenge der Stadt für Kunst und Kultur in jedem Jahr ausgeschöpft?

Kleine Anfrage „Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität des Rycks"

Robert Gabel, Marvin Medau

+++ Robert Gabel hat folgende Kleine Anfrage "Ryck-Wasserqualität" in Vorbereitung +++ Wir hoffen immer noch, eines Tages im Ryck wieder Badewasserqualität zu haben +++ Sanierung braucht einen langen Atem und viele Partner +++

 

Entwurf der Anfrage                 

Seit vielen Jahren wird die Wasserqualität des Rycks öffentlich thematisiert. Nicht ohne Grund ist der Ryck kein offizielles Badegewässer. Es gibt Maßnahmepläne und Studien, aber keine größeren Erfolgsmeldungen. Die Bürgerschaftsfraktion „DIE LINKE und Partei Mensch Umwelt Tierschutz“ hat daher fünf Teilfragen im Rahmen einer Kleinen Anfrage an den Oberbürgermeister formuliert, um den Sachstand zu erfahren, wie die Wasserqualität nachhaltig zu verbessern wäre.

Wir möchten daher wissen:

  • Welche Maßnahmen derzeit laufen, um die Wasserqualität des Rycks im Sinne des Berichts des Landesamts zu verbessern,
  • was dabei in die Zuständigkeit der Stadt, was in die Zuständigkeit anderer Behörden fällt,
  • wie der derzeitige Umsetzungsstand dieser Maßnahmen und ob eine positive Auswirkung der Maßnahmen festgestellt werden kann,
  • welche Probleme bisher bei der Umsetzung der Maßnahmen auftraten,
  • wie die Absprachen mit den anderen Landkreisen, Verbänden (z.B. Bauernverband) und Einwohner verliefen,
  • welche weiteren Maßnahmen seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagen werden, um die Wasserqualität des Rycks zu verbessern und
  • welche Aktivitäten laufen, an denen sich weitere Interessierte mit einbringen können.

Kleine Anfrage „Wildtierzirkusse auf städtischen Flächen“

Robert Gabel, Marvin Medau

+++ Robert Gabel hat folgende Kleine Anfrage "Wildtierzirkusse ..." in Vorbereitung +++ Letztendlich wollen wir prüfen, ob Greifswald künftig auch ohne Wildtiere im Zirkus auskommen kann +++ Kaum zu glauben, aber wahr: Die meisten europäischen Länder haben sogar nationale Bestimmungen zum Verbot von Wildtieren im Zirkus +++ diesen Standard gibt es bei uns eben noch nicht +++

 

Entwurf der Anfrage                 

Bereits über 60 Städte in Deutschland und einige Länder beschlossen, Wildtierzirkusse zu verbieten. Hierbei werden unterschiedliche Kriterien verwendet, aber im Kern geht es darum, zu verhindern, dass Tiere, die natürlicherweise weite, freie Landschaften als Lebensraum haben, in viel zu engen Käfigen gehalten und womöglich tierquälerisch zu Kunststücken gezwungen werden. Vor vier Jahren versuchte die Bürgerschaft Greifswald bereits, ein solches Wildtierzirkusverbot zu beschließen, scheiterte aber knapp durch eine Mehrheit von Bedenkenträgern, die Einnahmeverluste sowie mangelnde Rechtssicherheit befürchteten. Andere wiederum konnten sich vielleicht einen Zirkus ohne Wildtiere auch nicht vorstellen.

Da es noch immer keine bundesweite oder europäische Regelung gibt, müssen die Kommunen aktiv werden. Mittlerweile gibt es neuere Erfahrungen, wie man ein solches Verbot rechtssicher umsetzen kann und die Bürgerschaftsfraktion „DIE LINKE und Partei Mensch Umwelt Tierschutz“ möchte in Vorbereitung einer erneuten Abstimmung mittels einer Kleinen Anfrage einige Eckdaten in Erfahrung bringen.

Die Teilfragen lauten in gekürzter Form:

  • Welche Zirkusse mit Wildtieren haben in den letzten 8 Jahren auf Flächen der Stadt gastiert, und wie lange auf welchen Flächen?
  • Welche Einnahmen hat die Stadt dadurch generiert?
  • Wie wird standardmäßig eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung insbesondere von Wildtieren im Zirkus gefordert und auch geprüft?
  • Wie wird standardmäßig die Gefahrenabwehr im Sinne der Mitarbeiter*innen und Bürger*innen gefordert und geprüft?
  • Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, der benötigt wird, um sicherzustellen, dass Wildtiere art- und verhaltensgerecht untergebracht sind und Personen und Sachgüter ausreichend geschützt werden.
  • Hat das zuständige Veterinäramt des Landkreises Verstöße gegen eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung feststellen können?
  • Hat es bisher innerhalb eines Aufenthaltes eines Wildtierzirkusses Vorfälle mit Personen- und/oder Sachschäden gegeben?

Kleine Anfrage „Pachtkriterien für städtische landwirtschaftliche Flächen“

Robert Gabel

+++ Robert Gabel stellt Kleine Anfrage "Pachtkriterien ..." +++ Fraktion möchte nachhaltige Landwirtschaft unterstützen +++ Die Stadt hat umfangreiche Flächen für die Landwirtschaft in Verpachtung +++ Ziel 1: mehr und offene Informationen zu den Flächen der Stadt +++ Ziel 2: in Zukunft klare Vergabekriterien zur Förderung mehr nachhaltiger Nutzungsideen auf den städtischen Landwirtschaftsflächen +++ Hierzu nun die Kleine Anfrage zur Sachlage in Greifswald +++

 

Wortlaut der Anfrage                Wortlaut der Anwortsteht noch aus

Bislang werden die städtischen Flächen beim Auslaufen eines Pachtvertrags ohne Ausschreibung einfach bilateral erneut vergeben – zumeist an den alten Pächter. Soziale oder ökologische Kriterien oder ein transparentes, öffentliches Verfahren gibt es nicht. In letzter Zeit entstanden aber einige sehr aktive Initiativen und weitere Projektideen, die dringend auf Flächen angewiesen sind und ökologische sowie soziale Ziele haben. Solidarische Landwirtschaft, Urban Gardening, Ökolandbau… ihnen werden durch die bisherige Verpachtungspraxis leider unnötige Hürden auferlegt, während hingegen mitunter Pächter, die kein Interesse an der Bewahrung von Artenvielfalt und gesunden Böden entwickeln wollen, einen Vorteil genießen können. Wir möchten aber Greifswald ökologischer gestalten, um die Artenvielfalt zu sichern, die Böden und Gewässer sauber zu halten und die Menschen mit gesunden und lokal produzierten Erzeugnissen zu versorgen.

Um den aktuellen Stand der Stadtverwaltung bei der Erarbeitung neuer Vergaberichtlinien und die Geeignetheit der städtischen Flächen für ökologische Verpachtungen zu erfahren, haben wir als Fraktion „DIE LINKE und Partei Mensch Umwelt Tierschutz“ eine kleine Anfrage an den Oberbürgermeister mit 9 Teilfragen gestellt, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bündnis „Land schafft Wandel“ ausgearbeitet wurden.

In Kurzform lauten sie:

  • Wie viele landwirtschaftliche Nutzflächen werden von der Stadt verpachtet?
  • Plant die Stadtverwaltung die öffentliche Transparenz im Bereich der Liegenschaften zu verbessern?
  • Wie hoch ist der bisherige Anteil des ökologischen Landbaus auf den durch die Stadt verpachteten Flächen und durch welche Maßnahmen soll der Anteil des Ökolandbaus zukünftig gesteigert werden?
  • Nach welchen Kriterien werden die Flächen bisher vergeben?
  • Welche Vorschläge hatten sich bei der Bürgerbeteiligungsveranstaltung zum Thema städtische Pachtflächen ergeben und
  • welche Kriterien sind bei der Flächenvergabe zukünftig vorgesehen; wann soll der Prozess dafür abgeschlossen werden?
  • Wie viele der landwirtschaftlichen Nutzflächen sind gekennzeichnet durch Moorböden und wie hoch sind die Treibhausgasemissionen dieser Flächen?
  • Mit welchen landwirtschaftlichen Flächengrößen rechnet die Stadt Greifswald, die durch die gesamte Betriebsfläche ihrer Pächter zusätzlich für eine nachhaltige Landwirtschaft eingebracht werden könnten?
  • Wie plant die Stadt von sich aus, Einwohner, Verbände und Initiativen in die weitere Diskussion zu Pachtkriterien, zu Verfahren einer nachhaltigen Landwirtschaft und deren Akzeptanz für die Bevölkerung sowie zur Methodik zur Nachprüfbarkeit der erhofften Ergebnisse einzubinden?

 

OTV Wieck/Ladebow: Kleine Anfrage zum geplanten Rückbau des Deichkronenweges

OTV sucht Wege zum Erhalt des beliebten Fuß- und Radweges auf dem Deich

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. König,

Voraussichtlich wird im Jahr 2016 der Deich Wieck / Ladebow mit einer teilweisen neuen Trassenführung fertiggestellt. Daraus ergibt sich, dass der Altdeich auf den Grundstücken 16 / 4 und 12 / 4 (OT. Ladebow) nicht mehr für den Sturmflutschutz notwendig sein wird.

Die aktuellen Planungen sehen vor, den Restdeich auf den Grundstücken 16/4 und 12/4 im Ortsteil Ladebow zurückzubauen. Das führt dazu, dass der bei Anwohnern und Gästen der OT. Ladebow und Wieck beliebte Wanderweg ebenso rückgebaut wird. Ebenso würden die auf dem Deich wachsenden Bäume (Lärchen, Birken und Ziersträucher) dem Rückbau zum Opfer fallen. Die OTV Wieck / Ladebow wandte sich dahingehend an das StALU Vorpommern mit der Bitte, den Rückbau des Deiches in diesem Bereich nicht auszuführen, da aus unserer Sicht keine Notwendig dafür zu ersehen ist. Das StALU antwortete dahingehend, dass von einem Rückbau abgesehen werde, wenn die Stadt die Grundstücke und die Verkehrssicherungspflicht übernehme sowie eine Anrampung an den Restdeich für Fußgänger durch die UHGW errichte. Das Schreiben fügen wir der Kleinen Anfrage bei.

Dazu stellen wir folgende Kleine Anfrage:

1. Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt kurzfristig die benannten Flächen übernehmen und den Weg auf der alten Deichkrone erhalten kann?

2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für die Übernahme, die Herstellung einer Rampe und die jährlichen Pflegekosten für Restdeich und Weg ein?

3A. Sollte eine Übernahme nicht möglich sein: Wird die UHGW nach dem Rückbau des Restdeiches den Weg in seiner jetzigen Trassierung wieder herstellen?

3B. Wie hoch schätzt die Verwaltung die dazu erforderlichen Kosten ein?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen

 

Mit freundlichem Gruß

Bernd Lieschefsky & Heino Förste

OTV Wieck Ladebow

 

Anfrage an den OB zur Bürgerschaftssitzung am 20. Juli

Vorbereitung Volksentscheid am 6. Sept. - Stand Planungen zum Neubau der Erwin-Fischer-Schule - Probleme mit Greifswalder Stadtblatt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Bürgerschaftssitzung am 20. Juli haben wir als Fraktion folgende 3 Fragekomplexe an Sie:

Vorbereitungsstand Volksentscheid am 6.9.2015 gegen die Gerichtsstrukturreform 2015

1.      Wie weit ist der wahltechnische Vorbereitungsstand (Wahlhelfer, Wahllokale)?

2.      Wird es von Seiten der Stadtverwaltung noch Informationen an die Greifswalder Wähler zum Volksentscheid geben?

3.      Wird es von Seiten der Stadtverwaltung noch Aufrufe an die Bevölkerung gehen, am 6. September zur Wahl zu gehen?

4.      Welche Auswirkungen hat aus Ihrer Sicht die Gerichtsreform 2015 insbesondere für den Landkreis Vorpommern-Greifswald?

 

Stand Planungen für Neubau IGS „Erwin Fischer“?

Nach den ersten Rückmeldungen aus Schwerin bzgl. EFRE-Fördermöglichkeiten der gemeldeten Greifswalder Vorhaben, ergeben sich gerade für die weitere Planung des Neubaus der IGS „Erwin Fischer“ neue konzeptionelle Anforderungen.

5.      Wie ist der aktuelle Stand zur konzeptionellen Anpassung des Vorhabens IGS an die aktuellen finanziellen EFRE-Rahmenbedingungen?

6.      Welche Zeiträume sind jetzt für welche Schritte einzuhalten?

 

Problematik „Öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt im Greifswalder Stadtblatt“

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde mit der Neuvergabe der Veröffentlichung von Öffent­lichen Bekanntmachungen der Hansestadt Greifswald ein neuer Herausgabe-Zeitraum fixiert: 1 Monat statt bisher 14 Tage. Damit sind folgende Probleme verbunden:

a)      Diese Regelung widerspricht der Hauptsatzung §19 (7).

b)      Durch diesen veränderten Zeitraum werden künftig häufiger Ankündigungen von Veranstaltungen der Bürgerschaft und ihren Gremien nicht mehr zeitnah und vorher im Stadtblatt ver­öffent­licht werden können. Es gilt dann nur noch die Internet-Variante. Diese ist aber noch zu wenig bekannt und grenzt auch häufig die ältere Generation aus. Es fördert in dieser Form Desinteresse am kommunalpolitischen Geschehen in der Stadt.

Wir haben in letzter Zeit mehrfach von Bürgern gehört, dass die gemäß HA §19 (1) zur Abholung zugesagte Textfassung der jeweiligen Öffent­lichen Bekanntmachungen in der Bürgerschaftskanzlei (und auch im Rathaus-Foyer) zwar als Greifswalder Stadtblatt vorliegt, aber eben nur zur Einsicht.

In diesem Kontext ergeben sich folgende Fragen:

7.      Warum wurde die erforderliche Änderung der Hauptsatzung nicht gleich mit beachtet?

8.      Wann erfolgt die erforderliche Anpassung der Hauptsatzung?

9.      Die in der Hauptsatzung dargestellte Quelle für die Bekanntmachungen „www.greifswald.de/ ortsrecht.html“ ist in dieser Form als Link für Öffentliche Bekanntmachungen auf der Start­seite der Internetpräsentation in keiner Weise erkennbar. Erst nach 4 Klicks sind die Bekannt­machungen erreicht, aber auch dann ist nicht erkennbar, was sich hinter den einzelnen Bekanntmachungen verbirgt.

Wie und wann gedenkt die Verwaltung ihre Konzeption zu „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu überarbeiten?

10.   Die Einbindung der öffentlichen Bekanntmachungen in die RSS-Feeds der Stadt oder auch die Entwicklung eines Stadt-Newsletters wären mögliche und zum Teil, da automatisierbar,  recht einfach umsetzbare erste Varianten zur Verbesserung. Was können wir da in Kürze zur Lösung des Problems erwarten?

 

Vielen Dank, J. Kasbohm

 

Anfrage an den OB zur Bürgerschaftssitzung am 29. Juni

Zum Stand der gerichtlichen Aufarbeitung der BauBeCon-Aktivitäten in Greifswald

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

kürzlich wurde in Stralsund ein Prozess bzgl. Greifswalder BauBeCon-Mitarbeiter und deren „Dienstleister“ abgeschlossen.

Wir möchten Sie als Fraktion dazu auffordern, auf der Bürgerschaftssitzung vom 29.6. den aktuellen Stand zur gerichtlichen Auseinandersetzung zum Sachverhalt BauBeCon öffentlich darzustellen und dabei auch auf folgende Fragen einzugehen.

1. Welche Verfahren im inhaltlichen Umfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung mit BauBeCon wurden mit welchem Ergebnis bislang abgeschlossen? 

2. Welche Verfahren laufen noch und welche Verfahren stehen noch an? 

3. Wie bewerten Sie und die Verwaltung nun eine langjährige zumindest indirekte Mitschuld an diesen Vorgängen wegen damals zumindest unzureichender Prüfungen von Vorgängen?

4. In welchen Zeiträumen erfolgt heutzutage die Abrechnung von Maßnahmen? Wer kontrolliert dies?

 

Vielen Dank, J. Kasbohm

PS Beantwortung wird nun zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 20. Juli erwartet

 

"Erhaltungssatzung", 23.10.2014

Wäre eine Erhaltungssatzung im Sinne von § 172 BauGesetzbuch ein Lösungsansatz für die Brinke?

In den letzten Monaten häufen sich diverse Aktivitäten von Bürgern dieser Stadt, um historisch wertvolle Gebäude dieser Stadt vor dem Abriss und damit vor dem Vergessen zu bewahren und mehr Identität mit der Stadt zu stiften. Das Einbringen von privaten Mitteln von Greifswalder Bürgern und die Entwicklung interessanter Nachnutzungskonzepte, um derartige Gebäude einer öffentlichen Nutzung wieder zugänglich zu machen, zeichnete diese Aktivitäten immer wieder aus.

Nicht immer gelingt dabei eine weitgehende zufriedenstellende Lösung wie aktuell zurzeit mit der Stralsunder Straße 10 oder schon seit längerem mit dem Falladahaus (Steinstrasse 59). Andere Aktivitäten, wie um das Geburtshaus von Sibylla Schwarz (Baderstrasse 2) oder eben auch die Brinkstrasse16/17, gestalten sich komplizierter. Im Mai 2014 forderte die CDU-Fraktion die Prüfung einer Enteignung der Eigentümer des Geburtshauses von Sibylla Schwarz und verlangten mit deutlichen Worten (z.B. Herr Sascha Ott) auch von Investoren und Eigentümern das Akzeptieren, dass Eigentum auch verpflichtet. Soweit sehen eigentlich alle Fraktionen der Greifswalder Bürgerschaft die Notwendigkeit, geordnete Handlungsoptionen zu finden und das bürgerliche Engagement auch in dieser Richtung zu unterstützen.

Wie die CDU im Frühjahr 2014 das Instrument Zwangsenteignung zur Diskussion stellte, könnte das Einrichten einer Erhaltungssatzung im Sinne des § 172 BauGesetzbuch womöglich eine weitere Handlungsoption in diesem Kontext darstellen. Daher bitten wir um Unterstützung zur Klärung, welchesPotential die Idee der Erhaltungssatzung in diesem Zusammenhang haben könnte.

1. Gibt es aus der Sicht der Verwaltung zunächst grundsätzliche Aspekte, die gegen die Einrichtung einer Erhaltungssatzung nach §172 BauGesetzbuch für einen ausgewählten Bereich der südlichen Mühlenvorstadt sprechen (z.B. wie in der Abbildung dargestellt oder sogar nochweiter gefasst)?

2. Wäre bei einer generell zutreffenden Ausgangssituation für die Einführung einer Erhaltungssatzung nach §172 BauGesetzbuch eine Erweiterung der bestehenden Erhaltungssatzung „Fleischervorstadt“ zu vertreten oder muss eine eigenständige neue Erhaltungssatzung erstellt werden?

3. Sollte bereits eine Baugenehmigung für die Brinkstraße 16/17 vorliegen, wie entsprechen bzw. widersprechen die Details des beantragten Baus dem Ensemble von Vorstadthaus – Hof– Garten – Werkstätten in diesem Viertel (z.B. bzgl. Etagenhöhe, Flächennutzung, Raumnutzung)?

 

Kleine Anfrage DIE LINKE / AL
J. Kasbohm & U. Rose

 

„KiTa-Bericht der Verwaltung vom 15.09.2014“, 29.09.14

Bericht der Verwaltung zum Bearbeitungsstand eines künftigen Eigenbetriebs „KiTa“ hat erheblichen Klärungsbedarf in der Darstellung der Zahlen (Kleine Anfrage)

Der am 15.09.2014 vorgestellte Bericht der Verwaltung zum Bearbeitungsstand eines künftigen Eigenbetriebs „KiTa“ hat erheblichen Klärungsbedarf in der Darstellung der Zahlen, insbesondere zum Vergleich der Modelle Sacheinlage Immobilien bei WVG und dem Verwaltungsmodell Eigen­betrieb „KiTa+Immobilien“. Die Berechnung für das Verwaltungsmodell ist im Bericht jedoch weder nachvollziehbar erklärt, noch sonst wie selbstständig nachrechenbar.

In Abstimmung mit den Fraktionen DIE LINKE, SPD, B90/GRÜNE, KfV/Piraten und FDP-Vertretern wurden daher folgende Fragen gestellt:

1. Welchen Zeitplan hat die Verwaltung für die nächsten Schritte und Abstimmungen mit den Bürgerschaftsgremien vorgesehen, damit der 1.1.2015 als Beginn des Eigenbetriebes KiTa auch funktionieren kann?

2. Wie wurden die Abschreibungskosten für das Verwaltungsmodell Eigenbetrieb „KiTa+Immobilien“ für die Tabellen auf Seite 6 und 7 im Bericht ermittelt?

3. Welche Abschreibungskosten je Kindereinrichtung wurden durch den Landkreis bislang bestätigt? Wenn es Abweichungen zum Ansatz in Frage 1 gab, wie wurden diese begründet?

4. Der Bericht betont, dass die Datenbasis von 2012 und 2013 zugrunde gelegt wurde und vom RPA geprüft wurde. Welche Abschreibungskosten standen für 2012 und 2013 im Ansatz und im Ist als Grundlage? Wie wurden diese Daten vom RPA bewertet?

5. Wie hoch sind die im Bericht angeführten Sonderposten je Kindertagesstätte?

6. Wie muss sonst mit den Sonderposten umgegangen werden, wenn das Modell Sacheinlage bei WVG zum Tragen käme?

7. Wir bitten die Verwaltung um Vorlage des Verkehrswertgutachtens und des dazugehörigen Auftragsschreibens.

8. Wir bitten die Verwaltung um Offenlegung der Mietkalkulationen und der dazugehörigen Unterlagen, aufgegliedert für jedes Objekt.

9. Wir bitten um Angabe der Nutzflächen, Gebäude- und Grundstücksgrößen je Objekt.

10. Wir bitten die Verwaltung um eine Aufschlüsselung der Kinder- und Erzieherzahlen je Objekt.

11. Wir bitten die Verwaltung um die Angabe der Auslastungszahlen je Objekt, und zwar die Istzahlen sowie die prognostizierten Zahlen für die nächsten Jahre.

12. Wir bitten um die Offenlegung der Stellenplankalkulation für den Eigenbetrieb.

13. Welche Kosten entstehen der Stadt durch die Einschaltung eines externen Personaldienst­leistungsbüro?

14. Hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit bereits mit der HR Diagnostics AG aus Stuttgart zusammen gearbeitet?

15. Stehen der Stadtverwaltung keine eigenen personellen Ressourcen zur Verfügung, um die BewerberInnenauswahl vorzunehmen?

16. Wie ist der aktuelle Stand der Platzkostenverhandlungen?

17. Welchen Terminplan gibt es für Platzkostenverhandlungen?

18. Warum wurde der Gesamtelternrat als Vertreter nicht über den Beginn der Verhandlungen informiert?

19. Bitte übersenden Sie uns die Kostenblätter, die den aktuellen Platzkostenverhandlungen mit dem Landkreis zu Grunde liegen.

20. Bitte ordnen Sie alle Positionen in den Kostenblättern den jeweiligen Haushaltsprodukten unter 3.6.5 Tageseinrichtungen für Kinder zu.

21. Hier interessiert uns besonders die Zuordnung der internen Leistungsverrechnungen (ILV)

Darüber hinaus kündigt der Verwaltungsbericht für Ende September eine Umfrage an die Eltern an. Bei den angefügten Fragen sind aus unserer Sicht verschiedene wichtige Fragenkomplexe gar nicht enthalten. Beispielsweise fehlen völlig Fragen nach der Bedeutung des Wohnortes oder Arbeits­platzes für die Auswahl einer Kindertagestätte. Daraus resultiert nachfolgende weitere Frage bzw. Bitte:

22. Bitte prüfen Sie, ob nicht die in der Anlage angefügte Version eines Fragebogens des Gesamt­elternrates eine bessere Grundlage für künftige Organisationsentscheidungen im Eigen­betrieb bietet, insbesondere die Einbeziehung der Bedeutung von Wohnort und Arbeitsplatz (Fragekomplex 3).

Diese Fragen wurden am 29.9.2014 gestellt und werden laut Auskunft des OB nicht vor dem 20.10.2014 beantwortet werden.

J. Kasbohm

"Theater Vorpommern ab 1.1.2017“, 29.09.14

Fragen nach der eigenen kommunalen Strategie zum Erhalt des Theaters ab 2017 (Kleine Anfrage)

Da die Landesregierung beabsichtigt, ihre Theaterzuschüsse erst ab 2020 erhöhen zu wollen, ergeben sich aus unserer Sicht einige Fragen nach der eigenen kommunalen Strategie zum Erhalt des Theaters, um deren Beantwortung wir hiermit bitten:

 

1.      Welche konkreten Vorstellungen bestehen seitens der Stadt und der weiteren TVP-Gesellschafter hinsichtlich ihrer eigenen Theaterförderung ab 2017?

2.      Werden die bestehenden Hausverträge den zurzeit geltenden Tarifverträgen für das Theaterensemble angepasst? Sind Entlassungen bzw. eine anderweitige spürbare Verringerung der Anzahl der Theatermitarbeiter vorgesehen?

3.      Welche Vorkehrungen trifft die Stadt bzw. hat sie getroffen, um eine mögliche Insolvenz des Theaters als 3 Sparten-Bühne zu verhindern?

4.      Sind schon erste Kooperationen mit der TOG denkbar und hilfreich (z.B. Test von Rotationsbespielung von Bühnen)?

5.      Werden die Zuschüsse des Landes nach der Ticketzahl berechnet? Wenn ja, kann durch deutliche Reduzierung der Gruppenpreise da nicht für mehr Zugang zum Theater organisiert (z.B. wenn mehr als 15 Personen dann 2 € je Ticket) und gleichzeitig auch die Berechnungsbasis im Land stabilisiert werden?

6.      Die Landesregierung stellt sogenannte Umstrukturierungshilfen in Aussicht, um die stufenweise Umsetzung der (ihrer?) Konzepte zu begleiten und Fehlbedarfe auszugleichen. Ist beabsichtigt, dass sich die Stadt in analoger Weise im Rahmen ihrer kommunalen Haushaltspolitik dieser Verfahrensweise anschließen wird?

7.      Gibt es seitens der Stadt Überlegungen, bei den notwendigen Anstrengungen zum Erhalt des Theaters die Meinung und das bürgerschaftliche Engagement des Publikums, soll heißen der Greifswalder Einwohner, der Theatergäste des Umlandes und des Kreises einzubeziehen?

Diese Fragen wurden am 29.9.2014 gestellt und werden laut Auskunft des OB nicht vor dem 20.10.2014 beantwortet werden.

J. Kasbohm, Rita Duschek

 

„METRUM: Mögliche Auswirkungen auf Kulturaktivitäten in Greifswald als Oberzentrum“, 29.09.14

Fragen zu möglichen Auswirkungen auf das kulturelle Leben in Greifswald und damit auch auf die Funktion Greifswalds & Stralsund als gemeinsames Oberzentrum der Region (Kleine Anfrage)

In Fortführung des Bewertungsprozesses zum METRUM-Papier ergeben sich aus unserer Sicht einige Fragen zu den möglichen Auswirkungen auf das kulturelle Leben in Greifswald und damit auch auf die Funktion Greifswalds als mit Stralsund gemeinsames Oberzentrum der Region. Daher bitten wir hiermit um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.    Welche Konzert- & Musikproduktionen des TVP aus den Jahren 2012 und 2013 brauchten eine sogenannte große Orchesterbesetzung (> 90 Mit­glieder)?

2.    Wieviel reguläre Konzerte hat das Orchester vom TVP in den Jahren 2012 und 2013 geboten?

3.    Welche reguläre Musiktheaterproduktionen wurden vom Orchester TVP mit wieviel Auffüh­rungen in den Jahren 2012 und 2013 geboten?

4.    Welche von diesen Konzerten und Musikproduktionen könnten mit einem Orchester unter 90 Mitgliedern nicht mehr angeboten werden?

5.    Welche und wieviele Sonderkonzerte, Kinder- und Familienkonzerte hat das Orchester vom TVP in den Jahren 2012 und 2013 geboten?

6.    Wie wird ein Orchester mit weniger als 90 Mitgliedern dies noch ermöglichen können?

7.    Welche Ballettproduktionen gab es mit Orchester in den Jahren 2012 und 2013 am TVP?

8.    Wird es bei einem Orchester mit weniger als 90 Mitgliedern noch Ballettproduktio­nen geben können?

9.    Welche Schulen wurden mit wieviel Veranstaltungen in den Jahren 2012 und 2013 im Rahmen des Vorhabens ‚Orchester mobil‘ besucht? Wie schätzen Schulen und Orchester die Wirksam­keit dieser Aktivität ein?

10.  Welche Gymnasien wurden mit wieviel Veranstaltungen in den Jahren 2012 und 2013 im Rahmen des Vorhabens ‚Musik+‘ besucht? Wie schätzen Schulen und Orchester die Wirksam­keit dieser Aktivität ein?

11.  Wie oft wurden mit welcher Orchestergröße Konzertveranstaltung im Ozeanum begleitet (Projekt ‚Philharmonic+‘)? Wie ist die Besucherresonanz dazu einzu­schätzen?

12.  Mit welcher Orchestergröße und bei welchen Veranstaltungen beteiligte sich das Orchester am Nordischen Klang in den Jahren 2012 und 2013? Wird dies mit einem Orchester unter 90 Mit­glieder auf Vorführungsrotationstour dann ebenso noch möglich sein?

13.  Welche Beteiligung in welchem Umfang (inkl. Orchestergröße) gab es in den Jahren 2012 und 2013 bei der ‚Greifswalde Bachwoche‘ und der Kooperation des Theaters mit der Opera na Zamku, Szczecin?

14.  Gab es in den Jahren 2012 und 2013 weitere Kooperationen des TVP außerhalb Greifswalds? Wie sollen diese weitergeführt werden? Ist dies dann auch noch möglich bei einem Orchester unter 90 Mitglieder auf ständiger Rotationstour?

15.  Theaterpädagogik: Welche Leistungen wurden in welcher Form im Bereich Theaterpädagogik durch das TVP in den Jahren 2012 und 2013 geleistet? Wie wird die Wirksamkeit dieser Aktivitäten in den verschiedenen Bildungsbereichen eingeschätzt?

Diese Fragen wurden am 29.9.2014 gestellt und werden laut Auskunft des OB nicht vor dem 20.10.2014 beantwortet werden.

 

J. Kasbohm, Rita Duschek

 

 

„Situation wohnungsloser Menschen in Greifswald“, 29.09.2014

Fragen zu Hilfsangeboten für diesen Winter (Kleine Anfrage)

Folgende Fragen haben wir zum Thema Obdachlosigkeit in Greifswald gestellt:

Angesichts wieder fallender Außentemperaturen und des anstehenden Winters ergeben sich aus unserer Sicht einige Fragen nach der allgemeinen Situation wohnungsloser Menschen in Greifswald und hierbei insbesondere nach den Hilfsangeboten für diese im Winter:

 

1. Welche Einrichtungen für wohnungslose Menschen gibt es in Greifswald?

2. Wie ist deren Erreichbarkeit für wohnungslose Menschen?

3. Wer ist bzw. sind die Träger dieser Einrichtungen?

4. Wie ist die Auslastung der unter 1. genannten Einrichtungen?

5. Wie viele Menschen nächtigen im Winter im Freien?

6. Gibt es ein zusätzliches Hilfsangebot für wohnungslose Menschen, die die unter 1. genannten Einrichtungen nicht aufsuchen, in der Innenstadt bzw. innenstadtnah?

7. Falls nicht, plant die Stadt ein solches „Winterangebot“ einzuführen?

8. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung für ein „Winterangebot“ (Winternothilfe)?

 

Dr. Mignon Schwenke, André Berndt

 

"Kinderarmut in Greifswald", 25.08.14

Wie sieht es in Greifswald mit dem Thema Kinderarmut aus? (Kleine Anfrage)

Kinderarmut ist eines der Themen, die uns hier in Greifswald im Ausschuss für Sport, Soziales und Gesundheit beschäftigen sollte. Daher haben wir als Einstieg, um den ersten Stand zu erfassen, nachfolgende Fragen an die Verwaltung gestellt.

Am Ende wollen wir herausfinden, wie ist das Ausmass in Greifswald, gibt es Häufungen in bestimmten Stadtteilen und ist Kinderarmut womöglich auch in Greifswald mit erkennbaren Behinderungen für die Entwicklung solcher Kinder verbunden.

Rudi informierte uns z.B.:

"Die LAK MV hat vor Jahren die Zusammenhänge zwischen Armut und Bildung, zwischen Armut und Gesundheit sowie über eine gewisse Armutsaffektion zu rechtsradikalem Gedankengut auf öffentlichen Veranstaltungen diskutiert."

 

Also Zeit für uns, genauer nachzuschauen. Hier sind unsere Fragen:

1. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen zwischen 0 bis sechs, sechs bis zehn, zehn bis vierzehn, vierzehn bis achtzehn sowie achtzehn bis siebenundzwanzig Jahren lebten zum 31.12.2012 und 31.12.2013 in der UHGW (bitte nach Jahr, Stadtteil, Altersgruppen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheiden)?

 

2. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen zwischen 0 bis sechs, sechs bis zehn, zehn bis vierzehn, vierzehn bis achtzehn sowie achtzehn bis siebenundzwanzig Jahren lebten in der UHGW zum 31.12. 2012 und 31.12.2013 in Haushalten, die Sozialleistungen (Grundsicherung nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung) bezogen haben (wenn möglich, bitte nach Jahr, Stadtteil, Zwei-Eltern-Familien, Alleinerziehenden, Anzahl der Kinder pro Familie und der in Anspruch genommenen Sozialleistungen unterscheiden)?

 

3. Wie viele Familien haben in den Jahren 2012 und 2013 einen oder mehrere Anträge auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt (wenn möglich, bitte nach Jahr, Stadtteil, Zwei-Eltern-Familien, Alleinerziehenden sowie Anzahl der Kinder unterscheiden)?

a) Wie viele Anträge auf Kinderzuschlag wurden in welcher Höhe in den Jahren 2012 und 2013 bewilligt (bitte nach Jahr, Stadtteil, Zwei-Eltern-Familien, Alleinerziehenden sowie Anzahl der Kinder unterscheiden)?

b) Wie viele Anträge wurden abgelehnt und warum (bitte nach Jahr, Zwei-Eltern-Familien und Alleinerziehenden sowie nach Anzahl der Kinder unterscheiden)?

 

4. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen zwischen 0 bis sechs, sechs bis zehn, zehn bis vierzehn, vierzehn bis achtzehn sowie achtzehn bis siebenundzwanzig Jahren lebten zum 31.12.2012 und 31.12.2013 in Familien mit Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (wenn möglich, bitte nach Jahr, Stadtteil, Zwei-Eltern-Familien, Alleinerziehenden sowie Anzahl der Kinder pro Familie unterscheiden)?

 

5. Wie viele Familien beziehen regelmäßig Essen sowie weitere Produkte des täglichen Bedarfs bei der Tafel in der UHGW?

a) Wie viele Kinder sind betroffen?

b) Zeichnet sich in den letzten Jahren ein Trend ab bei der Nutzung der Tafel und vergleichbaren Einrichtungen?

 

6. Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, wie viele Jugendliche neben der Schule arbeiten?

a) Wenn ja: Wie viele Jugendliche sind das?

b) Wie viele dieser Jugendlichen, die neben der Schule arbeiten, leben in einer Familie, die von Armut betroffen oder von Armut bedroht ist?

 

7. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt/gab es im Zeitraum 2012 und 2013 in der UHGW (bitte nach Jahr, Stadtteil, den Anspruchsberechtigten nach dem SGB II, XII und Wohngeld unterscheiden)?

 

8. Wie viele Anspruchsberechtigte haben in den Jahren 2012 und 2013 einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt (bitte nach dem Jahr und den einzelnen Leistungsarten differenzieren?

 

9. Wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2012 und 2013 für welche Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt?

 

10. Welche zugängliche Datensätze und Berichte (z.B. über das Ratsinformationssystem) könnten helfen, einen Einblick zu vermitteln, inwieweit Kinder in Greifswald aus armuts-bedrohten Haushalten auch häufiger von Einschränkungen im Bildungsweg oder häufigeren gesundheitlichen Problemen betroffen wären oder auch häufiger straffällig werden?

 

Mignon Schwenke

 

Weitere Ressourcen: 

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"Theater" vom 30.07.2014, Fragen & "Antworten"

"Volle Kraft voraus zum Erhalt der Theaterlandschaft" sieht anders aus! (Kleine Anfrage)

Am 30.07.14 hatten wir eine Kleine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Ziel war letztendlich, ein gemeinsames Wirken von Verwaltung und Bürgerschaft anzuregen. Anscheinend besteht im Rathaus kein Interesse daran.

Hier die Fragen und die Antworten der Verwaltung vom 7.8.14.


 

1. Welche Vorhaben in welcher Zeitleiste plant aktuell die Verwaltung nach der Bürgerschaftssitzung vom 18.8.2014, um eine breite regionale Diskussion der künftigen Theaterlandschaft in Vorpommern anzuregen, zu führen und zu einem produktiven Abschluss zu bringen?

ANTWORT: Bisher liegt hierzu noch keine Planung vor. Ich werde diese Frage mit dem Oberbürgermeister nach dessen Rückkehr aus dem Urlaub erörtern. Zudem wird ja in der Bürgerschaft bereits die von Ihnen eingebrachte Vorlage zu einer Regionalkonferenz erörtert. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Bürgerschaftssitzung am 18.08.2014 einen Auftakt der Diskussion dar. Zudem wird bei der nächsten Aufsichtsratssitzung des Theaters das Metrum-Gutachten Gegenstand der Beratung sein.

 

2. Wie werden dabei die verschiedenen Ebenen (a) Gesellschafter (hier Verwaltung), Theaterleitungen und Land sowie (b) Gesellschafter (hier Gemeindevertretungen), mit dem Theater kooperierende Kulturschaffende (z.B. Nordischer Klang, Bach-Woche etc.) mit einbezogen?

ANTWORT: Wie sich aus der Beantwortung zu 1. ergibt, kann diese Frage derzeit noch nicht beantwortet werden.

 

3. Welche Vorschläge haben Sie, dass sich die Bürgerschaftsgremien beim weiteren Ablauf konstruktiv mit einbringen können?

ANTWORT: Die Beantwortung dieser Frage hängt ebenfalls von der noch nicht möglichen Beantwortung der Fragen zu 1. und 2. ab.

 

4. Wir gehen davon aus, dass verschiedene Verantwortungsbereiche (z.B. Leitung Theater Vorpommern) der Politik mit einer Handreichung in Form eines „Executive Summary“ zur Bewertung des METRUM-Papieres helfen könnten. Liegen derartige Papiere schon vor und könnten diese den Bürgerschaftsgremien zur Verfügung gestellt werden?

ANTWORT: Es liegt eine Bewertung des Metrum-Gutachtens durch den Intendanten des Theaters Vorpommern vor. Diese wurde dem Aufsichtsrat übermittelt und wird Gegenstand der Beratung des Aufsichtsrates sein. Ob und wann diese Stellungnahme den Bürgerschaftsgremien zur Verfügung gestellt wird, muss der Aufsichtsrat entscheiden.

 

5. Wann werden die Gremien das vollständige METRUM-Gutachten erhalten?

ANTWORT: Bei der Präsentation handelt es sich nach Auskunft des Ministeriums um das vollständige Metrum-Gutachten zum Ostteil des Landes. Ein anderes Gutachten ist der Stadt nicht bekannt.

 

J. Kasbohm (i.A.d.F.)

 

Dokument1: Unsere Anfrage vom 30.7.2014

Dokument2: Original der Beantwortung vom 7.8.2014