Glyphosat gehört auch in Greifswald verboten - Beschlußvorlage für die Bürgerschaft angestrebt

Jörn Kasbohm

+++ Dr. Ulrich Rose (Alternative Liste) und Fraktion DIE LINKE haben eine Beschlußvorlage gegen Glyphosat, Neonicotinoide u.ä. vorgelegt +++ Rostock und drei weitere Kommunen in MV haben sich schon gegen Glyphosat entschieden +++ Anklam lehnt ein solche Festlegung ab +++ Die Diskussionen laufen nun auch in den Greifswalder Bürgerschaftsgremien und darüber hinaus +++

 

Das Bürgerschaftsmitglied Dr. Ulrich Rose und unsere Fraktion haben für die Bürgerschaftssitzung am 12. April eine Beschlußvorlage gegen die weitere "Verwendung von Glyphosat, Fipronil, Neonicotinoiden und anderen, die Biodiversität gefährdenden Giften, auf stadteigenen Flächen" in Umlauf gebracht und damit zur Diskussion gestellt.

Was ist das Spannungsfeld zum Thema "Glyphosat"?
Glyphosat ist ein Unkrautvernichtungsmittel (eigentlich vernichtet es alle Pflanzen). Das bekannteste Produkt ist das Totalherbizid „Roundup“. Weil Glyphosat für eine großflächige Monokultur auf den Feldern sorgt, könnte es somit indirekt auch zur Reduzierung der Artenvielfalt auch bei Insekten beitragen. Untersuchungen an der Uni Rostock zeigen, Glyphosat ist im Boden viel mobiler als bislang gedacht. Was nun Glyphosat tatsächlich im menschlichen Körper macht, ist noch unklar. Ja, es kann in hohen Dosen Krebs erregen. Jedoch zweifeln viele internationale Institutionen an, dass im realen Leben solch hohe Konzentrationen überhaupt auftreten können. Für viele Bauern in der konventionellen Landwirtschaft ist Glyphosat nahezu unentbehrlich. Sie brauchen nicht mehr zu pflügen, ihre Feldprodukte sind weniger mit anderen Pflanzen, den sogenannten Unkräutern, verunreinigt. Ökohöfe zeigen wiederum, es geht auch ohne Glyphosat.

Was ist mit Neonicotinoiden?
Neonicotinoide sind tatsächlich Insektizide. Sie sind nicht nur ein Wortungetüm, sondern wirklich Nervengifte, die gezielt gegen Insektenbefall eingesetzt werden. Dabei töten sie zum Beispiel Bienen nicht direkt, sondern desorientieren sie, reduzieren die Fortpflanzungsfähigkeit und unterdrücken das Immunsystem. Dabei wirken diese Insektizide nicht nur unmittelbar auf den Flächen, wo sie ausgebracht werden, sondern sind anscheinend auch sehr mobil und werden durch Wind und Wasser weit darüber hinaus verbreitet. Für einige Pflanzenkulturen sind diese Insektizide bereits seit 2013 verboten (z.B. beim Rapsanbau). Aber dies sind nur Ausnahmen. Bei Wintergetreide (Weizen, Gerste) ist es zum Beispiel erlaubt.

Vorgeschichte zur Beschlußvorlage und zum Stand in Greifswald
Im Vorfeld hat Dr. Rose eine Kleine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Diese Kleine Anfrage ist beantwortet (Beantwortung der KA). Die Stadtverwaltung schreibt dazu:
"Der Einsatz auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen erfolgt bei den konventionellen Betrieben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach betrieblichen Erfordernissen. Das Mittel soll geringstmöglich eingesetzt werden. Der Einsatz ist lt. Pachtvertrag möglich. ... Bei den biologischen Betrieben ist der Einsatz von Pestiziden innerhalb des Betriebsregimes nicht vorgesehen. Dort wird es mit großer Sicherheit nicht ausgebracht."

Ferner wurden in der Forstwirtschaft kleine Mengen (5 l) bei einigen Eichenaufzuchtflächen (ca. 7 ha) als "Unkraut"-Wachstumhemmer eingesetzt (also nicht Totalvernichtung der Pflanzen).

Zu künftigen Pachtverträgen schreibt die Verwaltung:
"Die Stadt kann den Einsatz von Glyphosat bei Abschluss von neuen Pachtverträgen neu regeln. Als Konsequenz eines Verbotes sind erhöhte Betriebsausgaben durch mehr Befahrung und mehr Maschinen- und Personaleinsatz zu akzeptieren. Dies wird sich möglicherweise in geringeren Pachteinnahmen und eine schlechtere Energieeffizienz (höhere C02- Emissionen) der Landwirtschaft auswirken." 

Darüber hinaus verweist die Verwaltung auf eine Kleine Anfrage der B90/dieGrünen in der Greifswalder Bürgerschaft „Kleine Anfrage zur Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide auf Flächen im Besitz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ vom 02.09.2015. Bereits damals antwortete die Verwaltung:
Auf den städtischen Friedhofseinrichtungen Alter Friedhof, Neuer Friedhof und Bezirksfriedhof an der Fleischerstraße werden seitens der städtischen Mitarbeiter keine chemischen Pflanzenschutzmittel ... eingesetzt."

Gleiches gilt für die öffentlich-rechtlichen Grünanlagen, den öffentlich-rechtlichen Kinderspielplätzen und den öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Zusätzlich untersagt § 4 Absatz 2 der Straßenreinigungssatzung auch den straßenreinigungspflichtigen Anliegern den Einsatz von Herbiziden oder anderen chemischen Mitteln bei der Wildkräuterbekämpfung in Straßenrandbereichen.

Allerdings kommen solche Herbizide einmal pro Jahr auf den Gleisanlagen der Anschlussbahn zum Seehafen Greifswald-Ladebow zum Einsatz.